ich beschäftigt schon länger eine Führerschein-Regelung, die ich einfach nicht nachvollziehen kann.
Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht hat (heute meist über 66), darf dank Bestandsschutz ganz legal 125er Roller und zweirädrige 125er Motorräder fahren sogar im Ausland.
Ein Fahrer, der heute z. B. 58 Jahre alt ist und seit 38 Jahren den Führerschein besitzt (mit AM, B, A1 und A), darf dagegen mit den
Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 hinter A1/A nur dreirädrige Motorräder fahren. Normale zweirädrige 125er sind für ihn erst nach der zusätzlichen B196-Erweiterung erlaubt.
Wo ist da die Logik?
Ein Fahrer mit jahrzehntelanger Erfahrung muss mehrere hundert Euro für eine Fahrerschulung ausgeben, während jemand mit einem alten Führerschein ohne weitere Hürden losfahren darf. Mir geht es nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen. ich wünsche mir einfach eine faire und zeitgemäße Regelung für alle.
Warum werden Fahrer mit massiver Fahrpraxis nur wegen des Ausstellungsdatums ihres Führerscheins schlechter behandelt? Wenn es wirklich um Verkehrssicherheit geht, sollte das Recht einheitlich und nachvollziehbar sein.
Wie seht ihr das? Seid ihr auch von den Schlüsselzahlen 79.03/79.04 oder der B196-Regelung betroffen? Falls viele das ähnlich sehen, könnten wir gemeinsam eine Petition starten oder Unterschriften sammeln, damit diese Regelung endlich überprüft und modernisiert wird. Kennt jemand schon eine laufende Initiative oder Interessengemeinschaft zu diesem Thema?
Wer macht eigentlich solche Gesetze? Ich finde, diese Regelung gehört dringend überarbeitet.