Hallo zusammen,
ich möchte mir einfach mal etwas Luft machen und euch schildern, was mir widerfahren ist. Vielleicht hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann die Situation besser einordnen.
Ich arbeite als angestellte Lehrkraft an einer Schule. Zu Beginn des Kalenderjahres wurde ich kurzfristig einer anderen Klasse zugeteilt und musste unmittelbar als Klassenleitung an der Klassenfahrt teilnehmen.
Ich habe darauf hingewiesen, dass dies für mich einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet und dadurch Mehrarbeit entsteht. Als Reaktion erhielt ich jedoch lediglich die schriftliche Androhung einer Abmahnung, falls ich die Teilnahme an der Klassenfahrt verweigern sollte.
Daraufhin habe ich mich an meine Gewerkschaft gewandt. Dort wurde mir geraten, meine Arbeitszeit im Monat vor der Klassenfahrt sowie im Monat der Klassenfahrt exakt zu dokumentieren. Das habe ich getan und jede einzelne Tätigkeit sorgfältig erfasst.
Nach der Klassenfahrt und zum Ende des Monats habe ich meine geleisteten Mehrstunden gemeldet. Bis Oktober erhielt ich jedoch keinerlei Rückmeldung. Nach erneuter Kontaktaufnahme mit der Gewerkschaft hieß es lediglich, dass so etwas lange dauern könne. Ehrlich gesagt konnte ich nicht nachvollziehen, warum eine einfache Rückmeldung mehrere Monate benötigen sollte.
Nachdem mir eine Rechtsschutzdeckung zugesagt wurde, beauftragte ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser empfahl mir, mich zunächst nochmals schriftlich an die zuständige Stelle zu wenden und eine Frist zu setzen. Gleichzeitig teilte ich mit, dass ich nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung Klage einreichen werde.
Interessanterweise erhielt ich bereits drei Tage später eine Antwort mit der Bitte, mich noch etwas zu gedulden. Danach vergingen jedoch erneut zwei Monate, ohne dass etwas geschah. Schließlich reichten wir Klage ein.
Im Gütetermin konnte keine Einigung erzielt werden.
Im Kammertermin erklärte der Richter, dass angestellte Lehrkräfte aufgrund von § 44 TV-L in vielen Bereichen wie Beamte behandelt würden. Daraus folge, dass Klassenfahrten zum Berufsbild gehörten und deshalb keine vergütungspflichtige Mehrarbeit entstehe. De facto könne es daher in diesem Zusammenhang keine Überstunden geben.
Diese Auffassung kann ich nur schwer nachvollziehen. Gleichzeitig regelt beispielsweise § 61 HBG, dass Beamte unter bestimmten Voraussetzungen bis zu fünf Stunden Mehrarbeit im Monat unentgeltlich leisten müssen. Daraus lässt sich für mich zumindest ableiten, dass Mehrarbeit grundsätzlich existiert und gesetzlich geregelt ist.
Die Krönung war allerdings die Argumentation der Gegenseite. Dort wurde behauptet, Lehrkräfte hätten 16 Wochen Urlaub im Jahr. Während der unterrichtsfreien Zeit müsse der Arbeitgeber weder nachfragen, wo sich Lehrkräfte aufhalten noch was sie tun. Diese "16 Wochen" seien der Ausgleich für die hohe Arbeitsbelastung.
EDIT: Tatsächlich sind es 12-13 Wochen.
Was mich ebenfalls überrascht hat: Weder die Arbeitszeiterfassung noch das BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung oder die Rechtsprechung des EuGH spielten im Verfahren praktisch eine Rolle. Stattdessen wurde ausschließlich darauf verwiesen, dass Klassenfahrten mit ihrem 24-Stunden-Charakter zum Berufsbild gehörten und deshalb hinzunehmen seien.
Während des Termins wurde mehrfach versucht, mich von einer gerichtlichen Entscheidung abzubringen. Ich habe jedoch ausdrücklich erklärt, dass ich ein Urteil möchte. Trotzdem wurden wir zu einer Unterbrechung des Termins gedrängt. Nach der Pause hatte sich an der Haltung des Gerichts jedoch nichts geändert.
Nun warte ich gespannt auf das schriftliche Urteil und vor allem auf die Begründung.
Ich habe mich inzwischen über ein Jahr intensiv mit diesem Thema beschäftigt und bin ehrlich gesagt über viele Aussagen erschrocken. Besonders bemerkenswert fand ich die Anmerkung des Richters, dass es ironisch sei, dass die Gewerkschaft die Klage finanziell unterstütze, obwohl sie als Tarifvertragspartei § 44 TV-L selbst mit vereinbart habe. Seiner Ansicht nach müsse das Problem daher an anderer Stelle gelöst werden.
Mich würde interessieren, ob jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Ist das tatsächlich die normale Rechtslage?
Mein Anwalt, der regelmäßig Arbeitnehmer vertritt, sagte mir, dass er eine solche Konstellation aus anderen Branchen praktisch nicht kenne. Für ihn sei es kaum vorstellbar, dass Arbeitszeiten im Umfang einer Klassenfahrt mit einem faktischen 24-Stunden-Dienst weder als Überstunden anerkannt noch anderweitig ausgeglichen werden, der Staat als Arbeitgeber dies jedoch für zulässig halte.
Ich möchte noch anmerken, dass es mir dabei nicht nur um die Bezahlung der Überstunden ging. Mir geht es vielmehr um das Prinzip, dass Lehrkräfte immer mehr zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen, ohne dafür irgendeinen Zeitausgleich zu erhalten.
Neben Klassenfahrten kommen ständig neue Verpflichtungen hinzu. Gleichzeitig wird als Rechtfertigung immer wieder auf die unterrichtsfreie Zeit verwiesen.
Umso unverständlicher finde ich es, dass es sogar Lehrkräfte gibt, die eine Arbeitszeiterfassung ablehnen. Gerade sie könnte endlich Transparenz darüber schaffen, wie viel tatsächlich gearbeitet wird.